Die EnEV gilt für alle dauerhaft beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile.
Ebenfalls berücksichtigt werden Räume mit einer Höhe von mehr als 4,00 m, u.a. Industrie-, Gewerbe-, Produktions- und Logistikhallen.
Zur Ermittlung des Energiebedarfs von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Hallengebäuden wird die Norm DIN V 18599 herangezogen. Hier wird die novellierte DIN V 18599:2011 als Berechnungsgrundlage festgesetzt.