Die EnEV gilt für alle dauerhaft beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile.
Ebenfalls berücksichtigt werden Räume mit einer Höhe von mehr als 4,00 m, u.a. Industrie-, Gewerbe-, Produktions- und Logistikhallen.
Zur Ermittlung des Energiebedarfs von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Hallengebäuden wird die Norm DIN V 18599 herangezogen. Hier wird die novellierte DIN V 18599:2011 als Berechnungsgrundlage festgesetzt.
Zu den wesentlichen Änderungen der neuen EnEV 2014 zählen:
- Bei Neubauvorhaben verschärfen sich die energetischen Anforderungen an Außenbauteile ab dem 01.01.2016 um ca.
20 %. - Die primärenergetischen Anforderungen für Neubauten werden ebenfalls ab dem 01.01.2016 um durchschnittlich 25 % des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs angehoben.
- Zudem müssen oberste Geschossdecken, die nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen, ab 2016 gedämmt sein; diese Forderung gilt z.B. bei einer Dachdämmung als erfüllt.
- Bei Sanierungen von Gebäuden erfolgt keine Anhebung der Anforderungen.
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