Tollé
Archi
tekten
15.05.2014

Die EnEV 2014 ist in Kraft !

Seit dem 01. Mai ist es soweit: die novellierte EnEV 2014 löst die EnEV 2009 ab.

Die EnEV gilt für alle dauerhaft beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile. Ebenfalls berücksichtigt werden Räume mit einer Höhe von mehr als 4,00 m, u.a. Industrie-, Gewerbe-, Produktions- und Logistikhallen. Zur Ermittlung des Energiebedarfs von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Hallengebäuden wird die Norm DIN V 18599 herangezogen. Hier wird die novellierte DIN V 18599:2011 als Berechnungsgrundlage festgesetzt.
Zu den wesentlichen Änderungen der neuen EnEV 2014 zählen:
  • Bei Neubauvorhaben verschärfen sich die energetischen Anforderungen an Außenbauteile ab dem 01.01.2016 um ca.
    20 %.
  • Die primärenergetischen Anforderungen für Neubauten werden ebenfalls ab dem 01.01.2016 um durchschnittlich 25 % des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs angehoben.
  • Zudem müssen oberste Geschossdecken, die nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen, ab 2016 gedämmt sein; diese Forderung gilt z.B. bei einer Dachdämmung als erfüllt.
  • Bei Sanierungen von Gebäuden erfolgt keine Anhebung der Anforderungen.


Bei Fragen zu Ihrer Baumaßnahme sprechen Sie uns gerne an !